Führerschein-Klassen

Deine Freiheit beginnt hier

Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Zillner

Egal ob Moped, Auto, Motorrad oder LKW: Wir bringen dich sicher ans Ziel und machen dich selbständig unterwegs.

Die Ausbildungen in unserer Fahrschule reichen von kleinen Fahrzeugen wie Mofas und Rollern, über den normalen Autoführerschein, bis hin zu Traktoren, Motorrädern und großen Lastwagen. Jede Klasse hat eigene Regeln, ein Mindestalter und teilweise auch eine eigene Prüfung.

Die Führerscheinklassen sorgen dafür, dass Fahrer und Fahrerinnen Schritt für Schritt lernen, mit größeren und schwereren Fahrzeugen sicher umzugehen. So wird sichergestellt, dass alle sicher unterwegs sind.

Gruppe A

Führerschein Klasse AM

Klasse AM15

Die Führerscheinklasse AM15 ist die kleinste Klasse für motorisierte Fahrzeuge. Mit ihr darfst du kleine Zweiräder und leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren.

Das sind Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm oder E-Antrieb mit maximal 4 kW..

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildungsbeginn ab 14,5 Jahre.

Mit deinem Führerschein AM15 darfst du bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland fahren.
Wenn du 16 bist, wird der AM15 automatisch zum AM. 

Prüfung: Theorie + Praxis

Führerschein Klasse A1

Klasse A1

Mit deinem Führerschein Klasse A1 darfst du kleinere Motorräder fahren. Sie ist ein guter Einstieg, wenn du mehr fahren willst als nur ein Moped.

a) Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW/kg beträgt.
Bei 11 kW Leistung muss dein Bike also mindestens 110 kg schwer sein.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildungsbeginn mit 15.5 Jahren

Prüfung: Theorie + Praxis

Nach zweijährigem Führerscheinbesitz kannst du nach dem Ablegen einer praktischen Prüfung auf die Klasse A2 aufsteigen. 

Führerschein Klasse A2

Klasse A2

Krafträder mit maximal 35 kW und einem mit einem Verhältnis Leistung zur Leermasse von 0,2 kW/kg.
Bei 35 kW muss dein Bike also mindestens 190 kg wiegen.
Das Bike kann auf 35 kW gedrosselt sein, darf aber ungedrosselt nicht mehr als 70 kW haben.

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren

Prüfung: Theorie + Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse A1 kannst du nach dem Ablegen einer praktischen Prüfung auf die Klasse A2 aufsteigen.

Nach zweijährigem Führerscheinbesitz kannst du nach dem Ablegen einer praktischen Prüfung auf die Klasse A aufsteigen.


 

Führerschein Klasse A - Motorradführerschein

Klasse A

Die Führerscheinklasse A ist die höchste Motorradklasse. Mit ihr darfst du alle Motorräder (auch mit Beiwagen) ohne Einschränkung fahren.

Mindestalter 24 Jahre, wenn du noch keinen Führerschein der Klasse A2 hast,
bzw. 20 Jahre, wenn du den Führerschein A2 schon zwei Jahre hast.

Ein Trike darfst du ab 21 Jahren mit Führerschein A fahren.

Prüfung: Theorie + Praxis


Bei Vorbesitz der Klasse A2 kannst du nach dem Ablegen einer praktischen Prüfung auf die Klasse A aufsteigen.

Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Wenn du deinen Autoführerschein (Klasse B) mindestens 5 Jahre hast und mindestens 25 Jahr alt bist, kannst du Klasse B mit Schlüsselzahl 196 erwerben.
Dann darfst du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und maximal 11 kW fahren.
Dabei muss das Verhältnis von Leistung zu Leermasse 0,1 kW/kg betragen. Das bedeutet, dass dein Motorrad bei 11 kW Leistung mindestens 110 kg schwer sein muss.

Du brauchst dafür 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Praxis.
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du nur in Deutschland fahren.

Prüfung: keine 

Ein Aufstieg zu Klasse  A2 ist nicht möglich.


 

Gruppe B

Führerschein Klasse B - Autoführerschein

Klasse B

Die Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein. Mit ihr darfst du die meisten Fahrzeuge im Alltag fahren.

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahren

Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, mit bis zu 8 Fahrgästen + Fahrer.

Anhänger ohne Bremse mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.

Anhänger mit mehr als 750 kg dürfen dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse inklusive Zugfahrzeug maximal 3.500 kg beträgt.

Prüfung: Theorie + Praxis

Führerschein Klasse B96

Klasse B96

Die Klasse B96 ist eine Erweiterung vom normalen Autoführerschein (Klasse B). Sie ist kein eigener Führerschein, sondern eine Zusatzqualifikation.

Mit Klasse B96 darfst du schwerere Anhänger fahren. Die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger darf maximal 4.250 kg betragen.
Das ist z.B. für Wohnwägen oder schwerere Anhänger erforderlich.

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahren

Prüfung: keine

Führerschein Klasse BE

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und  Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt. 

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahren

Prüfung: Praxis

Gruppe T und L

Führerschein Klasse L

Klasse L: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h


Mit der Klasse L darfst du Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Radlader) bis 25 km/h fahren.

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren

Prüfung: Theorie

Führerschein Klasse T

Klasse T: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Mit ihr darfst du landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis 60 km/h und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren.

 

Mindestalter: 15 Jahre für bbH 40 km/h

                     18 Jahre für bbH 60 km/h

Ausbildungsbeginn ab 14,5 Jahren

Prüfung: Theorie + Praxis

Prüfbescheinigung Mofa (25 km/h)

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein richtiger Führerschein, sondern ein Nachweis, dass du ein Mofa sicher fahren kannst.
Du darfst damit ein Mofa mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Mindestalter: 15 Jahre

Prüfung: theoretische Prüfung


 

Gruppe C

Führerschein Klasse C1

Klasse C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und maximal 7.500 kg fahren.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter ist 18 Jahre. Du musst den Führerschein Klasse B besitzen.

Prüfung: Theorie und Praxis

Führerschein C1E

Klasse C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter:                  18 Jahre

Geltungsdauer:               5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse C1

Prüfung: praktische Prüfung

Führerschein Klasse C

Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:                  21 Jahre

                                      18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

                                     oder Berufsaubildung

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B

Prüfung: Theorie + Praxis

Klasse CE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:                 21 Jahre

                                    18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

                                    oder Berufsaubildung

Du musst den Führerschein der Klasse C besitzen.

Prüfung: Theorie + Praxis

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