Diskussion: einfachere Prüfungen und günstigere Führerscheine ab 2026
Hier die neuesten Informationen zum aktuellen Stand der Diskussion:
1. Es gibt aktuell keinen beschlossenen Gesetzesrahmen
Bislang existieren nur politische Bekundungen und ein sogenanntes "Eckpunktepapier", aber nicht einmal ein beschlossener Gesetzesentwurf.
2. Neu gebildete Arbeitskreise beginnen ihre Arbeit gerade erst
Die zuständigen Facharbeitsgruppen wurden neu eingerichtet. Die Eckpunkte werden jetzt diskutiert und bis Ergebnisse vorliegen, kann es mehrere Monate dauern.
3. Frühester nächster Schritt: Verkehrskonferenz März 2026
Bis zu dieser Konferenz der Landesminister soll ein Vorschlag erarbeitet werden. Selbst bei vollständiger Einigkeit folgen noch einige weitere notwendige Schritte.
4. Ein Inkrafttreten ist noch nicht absehbar
Angestrebt wird nach dieser Konferenz die Veröffentlichung eines konkreten Gesetzesentwurfs, der dann aber noch die vorgeschriebenen parlamentarischen Hürden nehmen muss. Bisher konnte auch noch niemand der Verantwortlichen die Frage beantworten, um wie viel der Führerschein tatsächlich günstiger wird oder werden soll.
5. Wichtige Hinweise für Fahrschülerinnen und Fahrschüler:
Gefahr ablaufender Prüfaufträge bei Unterbrechung der Ausbildung
- Wenn die Ausbildung unterbrochen oder verschoben wird, besteht die Gefahr:
. dass der bestehende Prüfauftrag abläuft
. sämtliche Unterlagen neu eingereicht werden müssen
Das verursacht zusätzlichen Zeitaufwand, kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen und verzögert den Zeitpunkt, zu dem Du Deinen Führerschein erhalten könntest.
Ein Abwarten bringt keinerlei Vorteil, da es bis Sommer 2026 keine neuen Regeln geben wird.
Fahr los!
Mit deinem Führerschein
Bei den meisten Führerscheinen musst du eine theoretische Prüfung und eine praktische Fahrprüfung absolvieren.
Diese Prüfungen nimmt der TÜV ab.
Wir trainieren dich im Theorieunterricht für die theoretische Prüfung und in den Fahrstunden für die praktische Prüfung.
Montag in Wegscheid von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Mittwoch in Untergriesbach von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Einstieg in den Unterricht jederzeit möglich !
Mopedführerschein AM15 ab sofort möglich
Ab sofort können schon 15-jährige in Bayern den Mopedführerschein Klasse AM unter bestimmten Voraussetzungen machen:
- Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung (vom Mindestalter 16 Jahre) für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM ist das jeweilige Landratsamt
- Den entsprechenden Antrag erhältst Du ab sofort bei uns
- Die Fahrerlaubnis Klasse AM15 ist nur in Deutschland gültig, Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ausbildung und Prüfung auf Automatik ohne Automatik-Beschränkung (B197)
Voraussichtlich ab dem 01.04.2021 ist es möglich, die Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und ohne Automatik-Beschränkung (B197) zu machen.
Mit 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, einer 15minütigen Prüfung durch den Fahrlehrer und entsprechender Bescheinigung der Fahrschule entfällt der Eintrag der Automatikbeschränkung (SZ 78) im Führerschein.
Das heißt für Dich: entspanntere Ausbildung und Prüfung, da Du Dich voll auf das Fahren konzentrieren kannst und das lästige Rauf- und Runterschalten entfällt.
Neugierig gemacht ?
Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
Die Berechtigung gilt nur im Inland. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich !
(2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.
(3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis. Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten á 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler. Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten á 90 Minuten.
(4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b beizubringen.
(5) Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Fahren lernen am Simulator
Zur Vorbereitung auf die ersten Fahrstunden kannst Du vorab ganz entspannt am Simulator üben !
Schau ihn dir an: Fahrsimulator
Führerschein-Finanzierung
Auf nachfolgendem Link könnt Ihr Euch problemlos über die Führerschein-Finanzierung informieren
www.FinanzFair.de
und diese auch gleich beantragen
Selbstverständlich könnt ihr uns auch direkt darauf ansprechen